Zollstelle für die Beendigung des Verfahrens Bedeutung

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Zollstelle für die Beendigung des Verfahrens

Zollstelle für die Beendigung des Verfahrens Logo #42413Die Zollstelle(n), die in der Bewilligung als zur Annahme von Zollanmeldungen ermächtigt angegeben ist (sind), mit denen Waren nach ihrer Überführung in ein Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung eine zulässige zollrechtliche Bestimmung erhalten, oder bei passiver Veredelung in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt werden.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42413
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